Der Training Marker CONCORDE DEFENDER aus dem Hause Europ-Arms verschießt Geschosse im Kaliber .50 und wird mit einer 12g Co2 Kapsel angetrieben. Als Munition sind sowohl Gummikugeln als auch Pfeffer- oder Kunststoffgugeln geeignet. Bis zu 7 Schuss können manuell geladen werden.
Das Besondere an dem CONCORDE DEFENDER ist, dass die Co2-Kartusche nicht direkt angestochen wird. So kann der Trainings Marker gelagert werden, ohne einen Druckverlust befürchten zu müssen. Über einen Schlag auf den „Panik Button“ wird die Kartusche im Notfall blitzschnell aktiviert und ist direkt einsatzbereit.
Lieferung inkl. Koffer mit Formschnitt und 14 Rubberballs.
Features
- Kann verschiedenen Munition in .50 verschießen (Gummi, Pfeffer)
- Ladestands-Fenster
- Beidseitige manuelle Sicherung
- Leichtes Handling
- Geringes Gewicht
- Es können mehrere Magazine (Zusatzmagazine optional erhältlich) mit einer Co2-Kapsel verschossen werden.
- Für Links- & Rechtshänder geeignet
ACHTUNG! Nicht für die Verwendung von Paintballs geeignet!
Kaliber: | .50 |
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System: | Co2 |
Munitionstyp: | Rubber Balls |
Magazinkapazität: | 7 Schuss |
Farbe: | Schwarz |
Material: | Kunststoff |
Sicherung: | Beidseitig manuelle Sicherung |
Abzug: | Single-Action |
Gewicht: | 530 g |
Gesamtlänge: | 195 mm |
Energie: | < 7,5 Joule |
Details zur Produktsicherheit
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur:
Europ-Arm
ZI AVENUE RHINE ET DANUBE
72200
LA FLECHE
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Warn- & Sicherheitshinweise
ALTERSFREIGABE ab 18 Jahre
Vor dem Versand benötigen wir Deinen Altersnachweis (Kopie des Personalausweises oder Reisepasses). Bitte sende uns diesen einfach als Antwort auf die Bestellbestätigung per E-Mail an info@germansportguns.de (PDF oder JPG). Alternativ kannst Du deinen Altersnachweis auch per Post an German Sport Guns GmbH, Auf den Geeren 23, 59469 Ense-Höingen senden. Kein Versand an eine Packstation möglich!
DRUCKLUFTWAFFEN
Luftpistolen und Luftgewehre unter 7,5 Joule müssen eine -F- Kennzeichnung im Fünfeck haben. Der Erwerb, Besitz und Transport der Waffen ist Volljährigen ohne Waffenschein erlaubt. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).