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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Informationen zur Online-Streitbeilegung:

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die German Sport Guns GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.


1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vereinbarten Lieferungen von Waren zwischen der German Sport Guns GmbH mit Sitz in Ense, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 3140, Auf den Geeren 23, 59469 Ense-Höingen („GSG“), sowie unseren Kunden sofern es sich bei den Kunden um einen Kaufmann, einen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend: „Kunde“) handelt.

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und werden insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.


2. Vertragsabschluss

2.1. Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Die Angebote von GSG sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als bindend bezeichnet.

2.2. Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.

2.3. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.


3. Preise

Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Werk oder Lager und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein. Alle Händlerpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie z.B. Löhne, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis in angemessenem Umfang angepasst werden, soweit die Waren im kaufmännischen Verkehr veräußert werden. Der Warenversand erfolgt bis 349,00 EUR Nettowarenwert unfrei, ab 350,00 EUR Nettowarenwert frei Haus.

Für unfreie Sendungen berechnen wir eine Pauschale von:

8,00 für Warenwert netto bis 349,00 EUR


4. Lieferung

Lieferung und Versand erfolgen ab Lager und - auch bei Frankolieferungen - auf Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht mit der Verladung oder - wenn Abholung vereinbart und verzögert wird - mit der Bereitstellung auf den Empfänger über. Wir haften weder für Verluste noch für Beschädigung. Transportversicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Empfängers ab. Für die Transportversicherung wird eine Pauschale von 0,5% des Nettowarenwertes berechnet. Bei Sonderanfertigungen könne Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% nicht beanstandet werden. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. Ware, für deren Verkauf eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, werden nur ausgeliefert, wenn uns eine entsprechende gem. § 7 WaffenG vorliegt. Änderungen der Erlaubnis sind uns unverzüglich mitzuteilen.


5. Lieferfristen

Wir sind grundsätzlich bemüht, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten. Fixtermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Lieferverzögerungen aufgrund von rechtmäßigen Arbeitskämpfen oder unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignissen wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrs-Störungen usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Falle unseres Lieferverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gilt § 323 BGB mit der Maßgabe, dass die zu setzende Nachfrist wenigstens 4 Wochen betragen muss.


6. Zahlung

6.1 Die Bezahlung der Waren (ggf. einschließlich Versandkosten) erfolgt im Lastschriftverfahren, auf Rechnung, per Vorkasse oder PayPal. Mit Auswahl der Zahlung per Lastschrifteinzug erteilen Sie uns ein SEPA Mandat, mit dem wir dazu berechtigt sind, den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wir behalten uns vor, zur Absicherung des Kreditrisikos eine Bonitätsprüfung durchzuführen und eventuelle Gebühren des Kreditinstituts weiter zu belasten. Dies gilt insbesondere für nicht genehmigte Rücklastschriften. Pro Rücklast-schrift wird Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 3,00 berechnet. Rechnungen sind sofort fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsziele und im Falle des Verzuges sind Verzugszinsen von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen und der darüber hinausgehende Schaden zu ersetzen.

6.2 Sofern GSG in Vorleistung tritt, also beim Kauf auf Rechnung oder bei Wahl des Lastschriftverfahrens, holt GSG zur Wahrung seiner berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft ein. Dazu übermittelt GSG die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die Creditreform, Schufa oder eine andere Auskunftsdatei, und verwendet die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Schutzwürdige Belange der Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

6.3 Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für die richtige Vorlage des Wechsels und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen. Die Laufzeit der Wechsel darf 90 Tage nicht überschreiten. Zahlt der Kunde durch Übersendung eines von uns ausgestellten oder von ihm angenommenen Finanzierungswechsels, der dem Kunden von uns zum Zwecke der Refinanzierung zurückgegeben wird und für den wir vom Kunden einen Scheck erhalten, so gelten alle Leistungen des Kunden im Rahmen dieses Vorganges als bewirkt, wenn wir durch Einlösung des Wechsels durch den Kunden aus der Wechselhaftung vorbehaltlos befreit sind.


7. Gewährleistung/Haftung/Verjährung

7.1 Die Ware hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. 

 Die Ware der GSG erfüllt alle erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen und ist somit vertriebsfähig, unabhängig von den eventuell bereits vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vertriebsauflagen und Erwerbsvoraussetzungen.

Sollte eine durch GSG vertriebene Ware von einer zukünftigen Gesetzesinitiative betroffen sein und zukünftig nur noch unter anderen Auflagen und/oder eingeschränkt vertrieben werden können, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der Ware, zur Minderung des Kaufpreises oder zu einer Verlängerung des Zahlungsziels. GSG übernimmt ausdrücklich keine Haftung dafür, dass das Produkt auch in Zukunft und insbesondere nach Umsetzung eventueller Gesetzesinitiativen uneingeschränkt weiter vertrieben werden kann.

 7.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder können wir aus anderen Gründen nicht liefern, so haben wir zunächst das Recht, nach zu erfüllen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie in nicht angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, so kann der Kunde mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Die Feststellung von Mängeln muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitteilen. Bei Ware zweiter Wahl können Mängelrügen nicht geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Kunden.

7.3 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet GSG bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

7.4 Auf Schadensersatz haftet GSG – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GSG vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

  • a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.5 Die sich aus Ziffer 7 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit GSG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.6 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

7.7 Die in Ziffer 7.6 enthaltenen Fristverkürzungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der GSG oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie aus dem Produkthaftungsgesetz, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

7.8 Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere die für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Lieferanten (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress (§§ 444, 445b BGB).

7.9 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziffer 7.4 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Für den Fall der Bezahlung auf Scheck-Wechsel-Basis bleibt allerdings der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels durch den Kunden bestehen.

8.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe unseres Kaufpreis-Anspruchs zu sichern.

8.3. Bei Zahlungsrückstand oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage unseres Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und die Geschäftsräume unseres Kunden zu betreten. Der Kunde stimmt schon jetzt zu.

Wir sind berechtigt, zurückgenommene Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern und unsere Kosten mit dem Erlös zu verrechnen. 8.4. Der Kunde verarbeitet die Vorbehaltsware nur für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet sind; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Einkaufswertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung.

8.5. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

8.6. Wird Vorbehaltsware vom Kunden veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; auch Schadenersatzleistungen Dritter, das Vorbehaltsgut betreffend, werden an uns abgetreten; wir nehmen die Abtretungen an.

8.7. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zuzustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Rechnungswert der Sicherungsübereigneten Güter die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.


9. Reparaturen und Service

Reparaturen außerhalb unserer Gewährleistung werden von uns gegen Berechnung der vereinbarten, andernfalls der erforderlicher Kosten durchgeführt. Kosten und Gefahr des Versandes und der Rücksendung trägt der Kunde. Wir übernehmen Reparaturaufträge nur nach vorheriger Vereinbarung. Reparaturaufträge bis zum Reparaturwert von 50,00 werden ohne Vorankündigung oder Kostenvoranschlag ausgeführt.

200162

  • Reinigung + mechanische Instandsetzung pauschal - notwendig durch Kundenverschulden (VK Waffe bis 150,00)
  • Reinigung + mechanische Instandsetzung pauschal - notwendig durch Kundenverschulden (VK Waffe über 150,00)
  • Gear-Box-Jam

15,00


10. Warenrücknahme

Eine Rücknahme der Ware aus unseren Lieferungen außerhalb der Gewährleistung bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Rücksendungen berechnen wir 20% Kostenanteil und Portokosten, soweit nicht Alter und Zustand der retournierten Ware einen höheren Kostenanteil verlangt. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen/Sonderbestellungen oder beschädigte Ware, ausgenommen Gewährleistungsfälle.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllt unser Kunde seine Vertragspflichten nicht oder werden uns Umstände bekannt, die die von uns angenommene Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, sind wir berechtigt, unsere Sicherungsrechte geltend zu machen und alle unsere Forderungen sofort fällig zu stellen. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von der Leistung angemessener Sicherheit abhängig zu machen, sofern der Kunde nicht vorab zahlt.

11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Handelsgeschäfte mit Unternehmen ist der Sitz unserer Hauptverwaltung in Arnsberg, auch für Rechtsstreitigkeiten im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses. Für die zwischen uns und dem Käufer abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (CISG).

11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Die Einhaltung der Schriftform ist Voraussetzung der Wirksamkeit der Erklärung. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail


12. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen oder des Liefergeschäftes unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine Regelung ersetzt, die dem Willen der Parteien entspricht.