Die lizensierte Fabarm STF12 Pumpgun ist ein maßstabsgetreuer Airsoftnachbau, hergestellt von Cyma und vertrieben von BO Manufacture. Diese Airsoft-Pumpgun zeichnet sich durch ihr Metallgehäuse und ihre präzise Fertigung aus. Die vielen Metallteile sorgen für eine realistische Handhabung und Sound beim Nachladen.
Features
- Airsoft Pumpgun mit Gas Non BlowBack Antrieb
- Maßstabsgetreuer Nachbau mit sämtlichen Originalmarkings
- 3-Schuss oder 6-Schuss Modus
- Robustes Gehäuse aus Metall und Anbauteilen aus robustem Polymer
- Strukturierter Griff für sicheren Halt
- Kimme und Korn mit einstellbarer Fiberoptik-Visierung
- Beidseitig bedienbare Sicherung
- Zwei Riemenösen für die Anbringung eines Tragegurts
- Realistischer Sound beim Nachladen durch hochwertig verbaute Metallteile
- Taktischer Vorderschaft aus robustem Polymer
- Picatinny-Schienen für Zubehör
- Inkl. 3x 30-Schuss Hülse
Kaliber: | 6 mm |
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System: | Gas Non Blow Back |
Munitionstyp: | BBs |
Magazinkapazität: | 30 |
Farbe: | Flat Dark Earth |
Empfehlung Geschossgewicht: | 0,20 - 0,25 g |
Material: | Metall + Kunststoff |
Hop Up: | Nicht einstellbar |
Sicherung: | Manuell |
Montageschiene: | 22mm Picatinny |
Visierung: | Fiberoptik Kimme + Korn, einstellbar |
Abzug: | Single-Action |
Gewicht: | 3180 g |
Gesamtlänge: | 640 mm |
Energie: | < 1,0 Joule |
Details zur Produktsicherheit
Sicherheitshinweise
ALTERSFREIGABE ab 18 Jahre
Vor dem Versand benötigen wir Deinen Altersnachweis (Kopie des Personalausweises oder Reisepasses). Bitte sende uns diesen einfach als Antwort auf die Bestellbestätigung per E-Mail an info@germansportguns.de (PDF oder JPG). Alternativ kannst Du deinen Altersnachweis auch per Post an German Sport Guns GmbH, Auf den Geeren 23, 59469 Ense-Höingen senden. Kein Versand an eine Packstation möglich!
AIRSOFTWAFFEN
Mit einer Energie über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetz und müssen eine F-Kennzeichnung im Fünfeck haben. Der Erwerb, Besitz und Transport der Waffen ist Volljährigen ohne Waffenschein erlaubt. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).